AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1)HagenFotoDesign GbR, Finn-Louis Hagen & Jens Hagen - Die.Hagens - im folgenden "A" genannt, erbringt seine Dienste, die durch das Angebot bzw. Briefing beschrieben wird, ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch E-Mail gewahrt wird.

2) Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder den schriftlichen Angebot. Der Auftrag kommt erst zustande durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Bestätigung des Auftrages seitens "A" .

 

2. Leistungsumfang

1) Der Umfang der Leistung wird im Angebot , Briefing oder in der Auftragsbestätigung detailliert beschrieben.

2) Erstellte Daten werden per Datenträger oder Download (z.B www.wetransfer.com) dem Kunden überlassen.

3) Es bestehet für "A" keine Verpflichtung, Daten über den Zeitraum des Auftrags hinaus zu archivieren.

Ausnahme: Die Datenarchivierung ist Bestandteil des Auftrags.

 

3. Material

1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Produkte, Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei sowie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere in der gebuchten Art und Größe eignen. Der Kunde hat zu prüfen, ob durch die Beauftragung Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

2) Fremddaten müssen in einem Format angeliefert werden, die den geltenden Konventionen , sprich TIF, JPG, GIF, BitMap oder RAW entsprechen.

Für die Zusendung von Datenträgern gilt folgende Postadresse: Jens Hagen *Am Hutzelberg 12* 78126 Königsfeld

3) „A" übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung. Diese liegt allein beim Werbetreibenden. „A" ist nicht verpflichtet, das Material zu archivieren oder an den Werbetreibenden zurück zu liefern. Es erfolgt immer eine Abholung durch den Kunden bzw. durch seine Spedition.

 

4. Urheber- und Lizenzsrechte

1) Im Auftrag erstellt Bilddaten sind Urheberrechtlich an „A" gebunden. Wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt, so ist immer der Autor , hier Jens Hagen, bei Bildveröffentlichungen zu nennen.

2) Im Verhältnis zu „A" trägt allein der Kunde die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Dateien (z. B. Texte, Fotos, Graphiken, Tonträger und Videobänder usw.) erworben hat. Der Kunde stellt „A" von allen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. „A" ist nicht verpflichtet, die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu prüfen.

3 )Der Kunde erhält durch Bezahlung der Auftragssumme von „A" das exklusive Recht die Bilddaten für seine eigene Zwecke zu verwenden, die im Auftrag bzw, Angebot beschrieben sind.

4)Es ist Usus, das „A" die von ihm erstellten Bilddaten für seine Eigenwerbung verwenden darf. Falls diese nicht gewünscht ist, bedarf es hier zu einem eindeutigen und schriftlichen Widerspruch vom Auftraggeber.
5)Der Urheber eines Bildes „A" hat nach § 13 UrhG ein Recht auf Benennung der Urheberschaft. „A" erteilt „B" eine zeitlich unbegrenzte und weltweite Verwertungsrechte für Film- und Fotodaten.  Die Fotos und Filme können ohne direkte Angabe des Urhebers unterhalb der Fotos und Films verwendet werden. Eine Nennung auf einer Sammelseite wie im Impressum ist somit von „A" akzeptiert. 
Landgericht Köln Akz.: 14 O 427/13   Amtsgericht München Akz.: 142 C 11428/15

 

5. Gesetzes- und sittenwidrige Inhalte

1) Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte der Daten oder der beauftragten Motive, nicht gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstoßen.

 

6. Freigabe

1) „A" ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet die erstellten Bilddaten zu bearbeiten und - soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam - Änderungen oder Korrekturen an diesem vorzunehmen, außer der Auftrag schreibt dies vor.

„A" ist berechtigt, die bearbeitete Vorlage dem Kunden zur Freigabe zu übersenden, in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich schriftlich die Freigabe nach Prüfung zu erklären.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Zusendung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Woche zu reklamieren, andernfalls gilt die Datenlieferung als genehmigt.

 

7. Entgelte und Rückbelastung

1) Der Kunde zahlt für die gebuchten Leistungen laut Angebot oder Auftragsbestätigung. Mehraufwand bedarf immer eines Angebotes von „A".

2) Die Rechnungsstellung erfolgt Zeitnah.

3) Teilrechnungen und Abschlagsrechnungen: "A" kann bei Produktionen ( Foto & Film), mit einem erhöhten Auftragsvolumen  und einem längeren Produktionszeitfenster, Abschlagsrechnungen ( 30/30/40%) stellen. Die erste Abschlagszahlung wird zum Produktionsbeginn fällig. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen zum gelieferten Umfang der Film- & Fotodaten der bestellten Abgabemenge Usus.

4) Skontierung ist nur bei Vereinbarung möglich

5) Gerät der Kunde mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, so wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 Euro zzgl. banküblicher Zinsen fällig.

 

8. Rabatte, Stornierungsfristen und Agenturkonditionen

1) Rabatte werden nur auf die reine Serie gewährt. Die Konditionen teilen wir Ihnen gern mit.

2) Die Stornofrist

2 Wochen vor Produktionsbeginn wird eine Stornogebühr von 20%

bis 7 Tage vor Termin 30% des vereinbarten Honorars

bis 3 Tage vor Termin 50% des vereinbarten Honorars

bis 48 Stunden vor Termin 70% des vereinbarten Honorars

bis 24 Stunden vor Termin 100% des vereinbarten Honorars

der Auftragssumme fällig.

3) „A" gewährt 10% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit bei Fakturierung an die Agentur.

4) Terminänderungen sind bis spätestens 48 Stunden vor Beginn des

Shootings bekannt zu geben. Andernfalls wird in Höhe von 70 % des gebuchten Aufwandes ein Stornobetrag (mindestens 280,00 EUR) in Rechnung gestellt. Bereits angemietete Requisiten bzw. angemietete Studiokosten sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten. 

5) Wird die für Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die „A" nicht zu verantworten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar,

sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart,

erhält „A" auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder

Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, daß ihm kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

6). Liefertermine für Lichtbilder und Bilddaten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von „A" bestätigt worden sind. Haftung für Fristüberschreitung sind nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zulässig.

 

9. Gewährleistung und Haftung

1) „A" leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigt, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

2) „A" ist zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen.

3) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber „A" wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Unberührt von diesem Haftungsausschluss bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Körperschäden. Der Haftungsausschluss ergreift nicht Ansprüche wegen Verstoßes gegen vertragliche Kardinalpflichten oder Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften.

4) Für von „A" nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet „A" nicht.

5) Die Haftung von „A" für die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend beschränkt, dass eine Haftung nur besteht, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten durch "A" im Zeitraum des Auftrags gelöscht wurden.

6). Überläßt „A" dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der

Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einerWoche nach Zugang–wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann „A", sofern es den

Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

7) Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außer vertragliche Ansprüche.

 

10. Geheimhaltung und Datenschutz

1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die „A" unterbreiteten Informationen als vertraulich.

2) Der Kunde wird gemäß § 33 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass „A" seine Daten in maschinenlesbarer Form verarbeitet.

3) „A" steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten.

 

11. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

1) Die §12 und 17-20 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, in denen die Frage von Bestechung, Verrat von Betreiebsgeheimnissen, Verwertung von Unterlagen für eigene Zwecke und Verleitung zu Verrat festgehalten sind, gelten entsprechen.

 

12. Sonstiges

1) Erfüllungsort ist 78126 Königsfeld, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustande kommen, die Abwicklung und die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Villingen-Schwenningen

2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden gebunden.

4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende, oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

HagenFotoDesign GbR, Finn-Louis Hagen & Jens Hagen - Die.Hagens -  Königsfeld , den 01. Januar 2024

Share by: